Die Familie ist das Fundament unserer Gesellschaft und unseres Sozialsystems
Familien müssen besonders gefördert und geschützt werden. Wir sind der Auffassung, dass aus einer intakten Familie eine gesunde Gesellschaft entstehen wird. AUFBRUCH C möchte deshalb junge Familien unterstützen, so dass Kinder in Ruhe und Geborgen-heit aufwachsen können. Kinder mit einer guten Erziehung und Bildung sind die Grundlage und Zukunft unserer Gesellschaft.
Junge Familien, die Kinder haben, sind in der Regel finanziell stark belastet
AUFBRUCH C ist der Meinung, dass diese Familien finanziell zu fördern sind, damit der Kinderwunsch nicht an den Einkommensverhältnissen scheitert. Kindererziehung ist eine anspruchsvolle und zeitraubende Arbeit, die engagierte Eltern häufig davon abhalten, ihren Beruf weiter oder umfangreich auszuüben.
Ehe und Familie stehen unter besonderen Schutz der staatlichen Ordnung
Familien werden in unserer Gesellschaft finanziell benachteiligt. Zu viele Urteile des Bundesverfassungsgerichts wurden nicht konsequent umgesetzt und die Erziehungsleistung von Eltern wird noch immer nicht angemessen berücksichtigt. Dies ist besonders kritisch, da Eltern oft zu viel arbeiten müssen und die Erziehung der Kinder darunter leidet. Wir wehren uns auch entschieden dagegen, dass gesellschaftlicher Mainstream heute definiert, dass Frauen, die sich als Mütter um die Erziehung von Kindern kümmern und daher zu Hause bleiben, ein entsprechender Respekt verwehrt bleibt. Dieser Zeitgeist muss gestoppt werden.
Zudem droht Eltern, die ihre Zeit in die Kindererziehung und Zukunft investieren, häufig die Altersarmut, da ihre finanziellen Einbußen während der Erziehungszeit nicht ausgeglichen werden. Da unser Rentensystem als Umlagesystem konzipiert ist, was bedeutet, dass die nachfolgende Generation die Rente der heutigen Ruheständler finanziert, ist dieses System auf Nachwuchs angewiesen um weiter funktionieren zu können.
Im Grundgesetz steht in Artikel 6, Absatz 1 und 2: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“
Erziehung ist also zuallererst Aufgabe und Pflicht der Eltern
Voraussetzung dafür ist die wirtschaftliche bzw. finanzielle Unabhängigkeit. Diese ist momentan nicht in jedem Fall gegeben. Die Finanzierung der Kinderbetreuung ist neu zu regeln. Kitas sollen die Familien unterstützen, sie jedoch nicht ersetzen. Ein Kind, gerade in den ersten 3 Lebensjahren, benötigt zu einer gesunden Entwicklung feste soziale Bindungen. Diese werden vor allem im häuslichen Umfeld gewährleistet. Der Staat, die Länder und Kommunen bezuschussen öffentliche Einrichtungen, jedoch kaum die Erziehungsleistung, die im Elternhaus erbracht wird. An dieser Stelle besteht dringend Handlungsbedarf. Erziehungsleistungen der Eltern müssen stärker honoriert werden.
Abtreibungen bzw. vorgeburtliche Kindstötungen finden in der Bundesrepublik zu wenig Beachtung
Dabei sind sie ein gesamtgesellschaftliches Problem. So schreibt der Gesetzgeber zwar im Grundgesetz Artikel 6, Absatz 4: „Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.” Die Realität sieht jedoch anders aus.
Die Zahl der Abtreibungen liegt pro Jahr in einem sechsstelligen Bereich. Die Tötung ungeborenen Lebens kann niemals die Lösung für Probleme sein. Jeder Mensch hat das Recht auf Würde und körperliche Unversehrtheit. Auch ein ungeborenes Kind. Der Staat ist also verpflichtet die Rahmenbedingungen insbesondere für Mütter so einzurichten, dass ungünstige Lebensumstände, wirtschaftliche Nöte und Abhängigkeiten kein Grund mehr für Abtreibungen sind.