EU-Datenschutzverordnung DSGVO

EU-Datenschutzverordnung DSGVO

Ab 25. Mai 2018 tritt die EU Datenschutzvereinbarung in Kraft. Viele Unternehmen, aber zum Beispiel auch Vereine und Betreiber von Webseiten, machen sich derzeit Sorgen was auf sie zukommt. Kein Wunder, denn die mit einem Verstoß verbundenen Strafen sind enorm. Konkrete Ratgeber für Unternehmen außerhalb des Online-Marketings gibt es leider nur wenig.

 

Die DSGVO (siehe auch https://dsgvo-gesetz.de) stellt den Schutz personenbezogener Daten von natürlichen Personen in den Vordergrund. Ein gewerblicher, zumindest aber organisierter Hintergrund ist Voraussetzung. Wer also als Privatperson – und vor allem WIE eine Privatperson – handelt, also personenbezogene Daten nicht gewerblich generiert oder speichert und nutzt, ist grundsätzlich nicht betroffen.

AUFBRUCH C begrüßt grundsätzlich das Ansinnen, dass die Nutzung solcher Daten mit mehr Auflagen versehen wird, und auch die Datenhaltung an sich verschärft wird. Darüber hinaus werden nationale Datenschutzgesetze EU-weit harmonisiert, auch dies kann positiv bewertet werden. Ob der Datenklau im großen Stil, vor allem bei den sozialen Medien wie zuletzt bei Facebook, damit verhindert werden kann ist zu bezweifeln. Jedoch könnte die deutliche Verschärfung der Rechtslage dazu führen, dass unseriöse Anbieter bzw. Verkäufer von Adressen und personenbezogener Daten viel stärker bestraft werden könnten als bisher, wenn sie die Daten ohne Einwilligung der betroffenen Personen nutzen.

Wohingegen kleinere Unternehmen ab 10 Mitarbeiter bereits verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Und die Werbeindustrie und Online-Medien dürften einen erheblichen Mehraufwand durch die nun sehr detailreich definierte Informationspflicht erwarten.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger sieht erhebliche Risiken für die wirtschaftliche und publizistische Freiheit der periodischen Presse in ganz Europa.

Dass die Umsetzung neuer EU-Verordnungen in geltendes Recht nicht allen gefällt war zu erwarten. Den Schutz personenbezogener Daten und die Verhinderung unzulässiger Nutzung zu stärken ist aber ein positives Anliegen. Was leider zu bemängeln ist: der Wust an bürokratischem Aufwand für manche Branchen – und es ist nicht klar und transparent genug, wen genau die neue Datenschutzverordnung betrifft, und was derjenige zu tun hat. Vielen bleibt nur der Gang zu einem erfahrenen Juristen um nach Rat zu fragen. Und es bieten sich reichlich mehr oder weniger qualifizierte Berater an, die gegen Zahlung eines teilweise nicht unerheblichen Honorars Aufklärung für möglicherweise betroffene Unternehmen anbieten. Wir wünschen uns in Zukunft eine bessere und klarere Darstellung welche Unternehmen (Größe, Branche) und auf welche Art und Weise betroffen sind – und dass Leitfäden erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden, wie die Verordnung in der Praxis umgesetzt werden könnte.

 

[PDF] EU-Datenschutzverordnung DSGVO Positionspapier als PDF-Datei herunterladen

 

Beitragsbild oben: © Adobe Stock / Jamrooferpix

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