Schutz der Sonntagsruhe

Schutz der Sonntagsruhe

Während die wirtschaftlichen Interessen des Einzelhandels sowie unser aller Interesse am Erfolg einer funktionierenden Innenstadt ein begründetes Argument für verkaufsoffene Sonntage sind, gibt es andere Gründe warum AUFBRUCH C sich grundsätzlich gegen das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen stellt

Die Achtung und Wahrung der Sonntagsruhe ist unserer Meinung nach wichtig und sinnvoll:

 

Zum Wohle der Arbeitenden

Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber müssen vor dem möglichen Arbeiten an sieben Tagen in der Woche geschützt werden. Ausgleichstage bieten in der Regel nicht die gleichen Möglichkeiten wie das bewusste Freinehmen am Sonntag. Der Sonntag ist bundesweit der Ruhetag und bietet durch die kollektive Ruhe ideale Rahmenbedingungen um Freizeit und Familienzeit zu ermöglichen.

 

Um Ruhe zu halten

Statt auf Kommerz, Umsatz und Konsum zu setzen, sollten Städte und Gemeinden Möglichkeiten schaffen, den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft durch Angebote und Aktivitäten im Sinne eines gemeinschaftlichen Miteinanders zu ermöglichen. Die Fokussierung auf Beziehungen und soziales Miteinander entschleunigt und stärkt unsere Gesellschaft in einer schnelllebigen Zeit.

 

Zur Erhaltung der christlichen Werteordnung und Tradition für Land und Stadt

Der Sonntag als aus christlicher Tradition angeordneter Ruhetag ist heilsam und stabilisierend für alle. Mehrarbeit und Geschäftigkeit sorgen dafür, dass wir das wesentliche Wohl der Menschen bestehend aus Körper, Seele und Geist außer Acht lassen. Die Beschleunigung der Geschäftigkeit führt zu gesellschaftlicher und sozialer Destabilisierung. Durch das Zusammenfinden an einem Ruhetag im Kreis der Familie, Freunde, Vereine, Kirchen und weiteren sozialen Einrichtungen schenken wir Menschen die Möglichkeit, sich miteinander zu beschäftigen

 

Wegen dem gesetzlichen Schutz der Sonntagsruhe

Der Sonntag steht unter dem Schutz des Gesetzes nach § 9 Abs. 1 ArbZG und sollte daher entsprechend berücksichtigt und befolgt werden. Ausnahmeregelungen wie in vielen Kommunen gängig, sehen wir kritisch.

AUFBRUCH C ermutigt Stadtverwaltungen, den Einzelhandel sowie mögliche Werbe-gemeinschaften und Zusammenschlüsse von Industrie und Wirtschaft, alternative Ideen -die nicht auf Kosten der Sonntagsruhe gehen – zu erarbeiten und zu initiieren. So können verkaufsfördernde Veranstaltungen und Maßnahmen zur Belebung der Innenstädte problemlos an Samstagen und unter der Woche sowie an außersonntäglichen Feiertagen umgesetzt werden.

 

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Beitragsbild oben: © pexels.com / Tim Mossholder

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