Zwischen Akzeptanz und Ausbau: Neue Wege in der Windparkplanung

Zwischen Akzeptanz und Ausbau: Neue Wege in der Windparkplanung

Die Stadt Lage und der Bürgermeister, Herr Kalkreuter, wollen mehr Windräder im Gebiet von Lage. Die NRW Landesregierung hat 2023 die bis dahin geltenden Abstandsregeln aufgehoben. Der Regionalplan sieht anscheinend nicht genug Flächen für (neue) Windparks vor. Und so ist es natürlich ganz logisch, neue Windparks zu planen, die unter 1km an geschlossene Wohnsiedlungen heranreichen, die (direkt) betroffenen Bürgerinnen und Bürger müssen sich hier unterordnen, so heißt es.

So sieht es Aufbruch C nicht! Wir sind davon überzeugt, dass das Gemeinwohl eine ausgewogene Balance zwischen dem Ausbau regenerativer Energien und berechtigten Sorgen und Interessen betroffener Bürger erfordert. Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass es keine neue Windräder mehr geben darf!

Deshalb hat Aufbruch C für die Sitzung des Umweltausschuss am 1. Juni 2026 einen Antrag auf Festlegung eines Mindestabstandes von 1km zwischen geschlossener Wohnbebauung und einem Windrad eingebracht. Dieser Antrag – der vom Bürgermeister per Beschlussvorlage abgelehnt werden sollte – wurde im Laufe der Sitzung von Dr. Andreas Levermann (Aufbruch C) ausführlich begründet und durch Detaillierungen und Ausnahmen klarer formuliert. 

Die Kernpunkte dabei:
Als Differenzierung wird ein Abstand von 1km für geschlossene Wohnbebauung und 600m für Splitterbebauung vorgeschlagen.
Repowering, also der Ersatz alter und kleiner (<1MW) Anlagen soll Vorrang vor der Schaffung neuer Windparks haben.
Bei Projekten mit <1000m ist zwingend eine Bürgerbeteiligung notwendig, dazu die ausdrückliche Zustimmung von mind. 50% der betroffenen Bürger (Definition: im Umkreis von 2,5km um ein Windrad).
Bei Neuprojekten sind zwingend die rechtlich maximal möglichen finanziellen Entschädigungen an die Stadt und die betroffenen Bürger zu zahlen.

Dies trägt maßgeblich dazu bei, Konflikte wie aktuell in Ohrsen zu umgehen. Für Betreiber und Bürger entsteht angesichts klarer, differenzierter Kriterien Planungssicherheit. Betroffene werden so zu Mitwirkenden, Beteiligte werden finanziell entschädigt. Das halten wir für ein ausgewogenes Modell mit hoher Verlässlichkeit, die in der heute praktizierten intransparenten Einzelfallentscheidung nicht gegeben ist.

Aufbruch C bringt einen gemäß obiger Richtung ergänzten Antrag in die nächste Sitzung des Umweltausschuss ein. Wir hoffen auf breite Zustimmung.

Teilen Sie diesen Beitrag