Kinder mussten sich bislang an den Kosten für pflegebedürftige Elternteile beteiligen. Dies ist nun erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von EUR 100.000 möglich.
Das sieht das Angehörigen-Entlastungsgesetz vor, das am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen wurde.
Weitere Beschlüsse im Zusammenhang mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz betreffen vor allem Erleichterungen für Menschen mit Behinderungen:
-dauerhafte und flächendeckende Sicherung eines von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängigen Beratungsangebotes für Menschen mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen und ihren Angehörigen. Dies soll die Menschen dabei unterstützen, ihre individuellen Bedürfnisse und Teilhabeziele auch mit bzw. trotz Beeinträchtigung verwirklichen zu können.
-Leistungen zur beruflichen Bildung gibt es nun auch bei einer regulären betrieblichen Ausbildung oder eine Fachpraktikerausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt, nicht mehr nur bei einer Ausbildung bei Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
-Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
AUFBRUCH C steht dafür ein, Familien zu entlasten und Menschen mit Behinderungen mehr Chancen für ihr Leben einzuräumen. Daher ist dieses Gesetz ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.